1. Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von itronic AG erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2. Angebot und Preise
Die Preise verstehen sich rein netto inklusive MWSt, exklusive Transport- und Verpackungskosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Preise in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen sind grundsätzlich verbindlich. Erhebliche Irrtümer und technische Änderungen sind jedoch vorbehalten. Die Firma itronic AG behält sich jedoch eine Preisanpassung als Folge konkreter Kostensteigerungen (z.B. Teuerung der Produkte und Materialkosten, Kursschwankung) vor. Mindermengenzuschlag: CHF 10.00 bei Bestellwert unter CHF 100.00
3. Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch itronic AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von itronic AG durch Zulieferanten und Hersteller.
4. Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann itronic AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Itronic AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
5. Lieferung
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 3 Tagen nach Warenerhalt der itronic AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch itronic AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
7. Gewährleistung
itronic AG liefert nur fabrikneue Produkte in Original-Markenqualität. Für die gewünschte Zweckerfüllung bestimmter Produkte oder deren Funktionalität innerhalb eines EDV-Systems übernimmt itronic AG keinerlei Garantie oder Haftung. Diesbezügliche Ansprüche des Kunden beschränken sich auf den Umfang der Gewährleistung des Herstellers. Wenn nicht anderes vermerkt ist, gewährt itronic AG auf alle Artikel eine Garantie von 12 Monaten ab Kaufdatum. Nach Ablauf dieser 12 Monate gilt bei Artikeln mit längerer Garantiefrist immer die Herstellergarantie, was bedeutet, dass itronic AG den Artikel vom Kunden entgegennimmt und an den Hersteller zur Reparatur weiterleitet.
Innerhalb der Garantiezeit von 12 Monaten behält sich itronic AG vor, bei Artikeln, welche nicht mehr zu reparieren oder nicht mehr lieferbar sind, einen gleichwertigen Ersatzartikel zur Abgeltung der Garantieansprüche auszuhändigen. Für direkte oder indirekte Schäden sowie für Vermögensverlust bei Mängeln oder unsachgemässer Handhabung wird jegliche Haftung von itronic AG ausgeschlossen.
8. Retouren
Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an itronic AG zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
9. Umtausch und Rückgabe
Rückgabe/Umtausch von Produkten ist grundsätzlich nicht möglich. Darunter fallen auch Produkte, welche irrtümlich oder aufgrund falscher Annahmen bestellt wurden.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von itronic AG.
11. Zahlung
Die Haftung von uns für direkte, indirekte, mittelbare oder sonstige Folgeschäden wie z.B. entgangener Gewinn, Verdienstausfall, Schäden infolge Datenverlusten, Schäden Dritter sowie jede andere Art von Kausalschäden wird - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen des Zulässigen wegbedungen. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Rücksendung oder bevorstehenden Reparaturen von seinen Daten Sicherungskopien zu erstellen. itronic AG haftet weder direkt noch indirekt für Datenverluste.
13. Urheberrechte / Software-Gewährleistung
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.
14. Datenschutz
Itronic AG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
15. Gerichtsstand
Windisch AG ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.